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Dezember 04, 2008
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Waren einführen und (weiter)vertreiben
   
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Aufgrund der zentralen Lage in Europa und der logistischen Infrastruktur ist die Region Flandern ein wichtiger Dreh- und Angelpunkt für den Warenimport und Vertrieb im größeren europäischen Markt. In diesem Zusammenhang hat Flandern ein flexibles System juristischer und finanzieller Regelungen für importierte Waren entwickelt, unabhängig davon, ob diese letztlich für andere EU-Länder oder für Länder außerhalb der EU bestimmt sind.

Dieser Abschnitt gewährt einen Überblick über die Gesetze und Steuern für ausländische Investoren, die mit der Einfuhr von Waren nach Flandern zu tun haben.

Einfuhrzölle und -verfahren

Flandern ist Teil der Europäischen Union (EU), deren Mitgliedstaaten Teil einer Zollunion sind. Dies bedeutet, dass 1.) innerhalb der Zollunion keine Abgaben oder sonstigen Handelsrestriktionen gelten und 2.) es einen gemeinsamen Zolltarif für den Handel mit anderen Ländern gibt. Der Handel zwischen den Mitgliedstaaten wird als innergemeinschaftlicher Handel bezeichnet und ist keinen Abgaben unterworfen. Beim Handel mit Nicht-Mitgliedstaaten handelt es sich um abgabepflichtige Einfuhr bzw. Ausfuhr.

Neben Zöllen werden auch staatliche Steuern auf die Einfuhr von Waren erhoben. Diese Steuern sind von EU-Mitgliedsland zu EU-Mitgliedsland verschieden und schließen die MwSt. (Mehrwertsteuer), Verbrauchssteuern usw. ein.

Die Zollbehörden sind gemeinsam mit den Polizeidiensten für die Aufsicht über die Einfuhr und Ausfuhr von Waren sowie für das Einkassieren der Zölle zuständig. In Flandern wird diese Aufgabe von der Zoll- und Steuerverwaltung im Föderalen Öffentlichen Dienst wahrgenommen (siehewww.belgium.fgov.be).

Wie werden die Zölle auf die Einfuhr von Waren aus Ländern außerhalb der EU erhoben?

Die Zölle werden gemäß eines auf EU-Ebene vereinheitlichten Tarifs erhoben. Belgien ist Teil der EU-Zollunion, in der Waren bei ihrer Einfuhr in die EU vom Zoll kontrolliert werden und in der die Zölle, die (neben bestimmten staatlichen Steuern) auf die Einfuhr erhoben werden, überall in der EU gleich sind. Der Zoll stützt sich auf die Art, den Wert und die Herkunft der importierten Waren. Der EU-weit vereinheitlichte Tarif legt den anzuwendenden Satz für jede Warenkategorie fest. Darüber hinaus kommen etliche Befreiungen, Aufhebungen und reduzierte Tarife - die nicht notwendigerweise mit Quoten verbunden sind - zur Anwendung.

Alle Möglichkeiten sind zusammen mit den verschiedenen gesetzlichen und ergänzenden Bestimmungen im Dokument "Gebruikstarief" (Angewandter Zolltarif) aufgeführt, das von der belgischen Regierung veröffentlicht wird.

Welchen Vorteil hat die Einfuhr von Waren über Belgien in die EU?

Belgien stellt das Tor nach Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Luxemburg und andere EU-Länder für den weiteren Vertrieb von Waren dar. Das hat zu einem flexiblen Regelwerk geführt, das für die Einfuhr und den Vertrieb von Waren gilt. Da Belgien Mitglied der EU ist, können die belgischen Zollbehörden europaweit gültige Import- und Export-Rulings im Zusammenhang mit der Zollgesetzgebung erlassen. Rulings können bezüglich der Klassifizierung der Waren, ihres Werts, ihrer Herkunft sowie bei Fragen im Zusammenhang mit der europaweiten Zolllagerung und anderen Zulassungen beantragt werden.

Wie wird der Zollwert der Waren ermittelt?

Die Basis für die Festsetzung des Zollwertes der eingeführten Waren ist ihr Transaktionswert. Die Zollbewertungsregeln sind EU-Regeln, die mit dem Abkommen der Welthandelsorganisation WTO über den Zollwert der Waren übereinstimmen. Liegt ein solcher Transaktionswert nicht vor oder sind nicht alle erforderlichen Bedingungen erfüllt, schreiben die Regeln vor, welche anderen Bewertungsmethoden anzuwenden sind. In einigen Fällen, etwa bei landwirtschaftlichen Erzeugnissen und verbrauchssteuerpflichtigen Waren, werden Festzölle auf die eingeführte Warenmenge angewandt.

Welchem Zollverfahren werden in Belgien eingeführte Waren zunächst unterzogen?

Ab dem Zeitpunkt, in dem Waren in das Zollgebiet der EU eingeführt werden, unterliegen sie der zollamtlichen Überwachung und müssen in ein Zollamt oder an einen zulässigen zollrechtlichen Standort verbracht werden, um hier den Zollbehörden vorgelegt zu werden. Mit dem Schiff transportierte Waren können zu Lagerzwecken 45 Tage lang an einem zulässigen zollrechtlichen Standort aufbewahrt werden.
Waren, die auf andere Art und Weise transportiert werden, können 20 Tage lang gelagert werden. Die Waren müssen anschließend für ein zollrechtliches Verfahren erklärt werden - d. h. Einfuhr oder Anmeldung zum (steuerfreien) Zollverfahren.

Welche Zollverfahren gibt es für die Einfuhr von Waren nach Belgien und in weitere EU-Länder?

Neben der Einfuhr und der Bezahlung der Importzölle schließen die Zollverfahren folgende Steuerbefreiungsverfahren ein:

1. Freigabe zum Verbrauch
2. Transit oder vorübergehende Zulassung
3. Zolllagerverfahren
4. Aktive Veredelung
5. Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung

Die einzelnen Verfahren werden weiter unten erörtert.
Um die Steuerbefreiung sicherzustellen, muss ein Unternehmen die Waren im Rahmen eines der oben beschriebenen zollrechtlichen Verfahren lagern.

Freigabe zum Verbrauch

Wo werden die eingeführten Waren angemeldet?

Die Anmeldung wird bei einer offiziellen EU-Zollgrenzstelle - in einem Hafen, einem Flughafen oder in einem Büro in Belgien - vorgenommen. Wird die Anmeldung im Land vorgenommen, kommt folgendes Verfahren zur Anwendung: Sobald die Waren in die EU gelangen, werden sie in einem inländischen Büro angemeldet. Die Waren werden anschließend unter dem Schutz des entsprechenden Dokumentes transportiert. Sobald die Anmeldung validiert ist, werden die Einfuhrabgaben und die Mehrwertsteuer im Einfuhrbüro entrichtet. Dem anmeldenden Unternehmen kann ein Aufschub bei der Bezahlung der Einfuhrabgaben gewährt werden, wenn es einen Zollagenten einsetzt oder einen Betrag bei einer Bank einzahlt und eine Bewilligung der Zoll- und Steuerverwaltung beantragt.

Diese Zahlung sollte nicht mit der aufgeschobenen Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer verwechselt werden, für die Unternehmen mit einer belgischen Mehrwertsteuernummer eine Genehmigung bei der Mehrwertsteuerverwaltung beantragen können, indem sie eine Sicherheitsleistung zahlen und eine Bewilligung der Mehrwertsteuerverwaltung erhalten. Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (z. B. eine Dreijahresfrist), können die Waren in unverändertem Zustand bei der Wiedereinfuhr von der Steuer befreit werden.

Unter welchen Umständen werden vereinfachte Verfahren angewandt?

Auf Grund einer Bewilligung der Zollbehörden können vereinfachte Verfahren zum Zeitpunkt der Einfuhr angewandt werden. Vereinfachte Verfahren ermöglichen die Freigabe der Waren ohne materielle Prüfung durch die Zollbehörden.

An wen muss sich ein ausländisches Unternehmen wenden, um ein gültiges verbindliches Ruling in Importfragen zu erhalten?

Es ist wichtig festzuhalten, dass ein ausländisches Unternehmen verbindliche europäische Rulings in Bezug auf Fragen wie den Zollcode der eingeführten Waren, die Herkunft der Waren und die Zollbewertung von Waren, Zolllager und andere Zollverfahren bei der belgischen zentralen Zollverwaltung beantragen kann. Diese Entscheidungen gelten für die gesamte EU.

Wie werden Waren zum Verbrauch freigegeben?

Waren werden in der EU nach Akzeptanz der Einfuhranmeldung der Waren durch die Zollbehörden zum Verbrauch freigegeben. Die Anmeldung wird unter der Voraussetzung akzeptiert, dass die Abgaben (und sonstigen staatlichen Steuern wie die MwSt. und Verbrauchssteuern) bezahlt und sämtliche anderen Einfuhrbedingungen (z. B. nichttarifliche Maßnahmen wie Quoten oder Anforderungen in Sachen Volksgesundheit) erfüllt sind.

Welche Konsequenzen hat die Freigabe der Waren zum Verbrauch für die Mehrwertsteuer?

Wenn die Waren freigegeben werden, wird Mehrwertsteuer fällig. Gemäß den Handelsregeln in Belgien wird eine Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer gewährt, wenn die Waren unmittelbar in ein anderes EU-Land geliefert werden. Die Befreiung von der Einfuhrumsatzsteuer gilt auch, wenn die Waren in ein Zolllagerverfahren überführt werden, das als Mehrwertsteuerlager bekannt ist. Darüber hinaus gibt es Verfahren, nach denen die Waren zum Verbrauch freigegeben werden können, ohne dass die Verbrauchssteuern sofort bezahlt werden müssen (z. B. Zahlungsaufschub durch Lagerung der Waren in einem Zolllager).

Unter welchen Voraussetzungen kann die Einfuhrumsatzsteuer erlassen, erstattet oder verringert werden?

Unternehmen können bei Einfuhr von der Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer befreit werden. Dies gilt sogar dann, wenn die Waren in Belgien verbleiben. Eine besondere Bewilligung, die Unternehmen (einschließlich gebietsfremden Unternehmen) mit einer belgischen Mehrwertsteuernummer erteilt wird, gestattet diesen Unternehmen, die Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen ihrer belgischen Mehrwertsteuererklärung anzumelden und denselben MwSt.-Betrag als abzugsfähige MwSt. anzumelden (= virtuelle Zahlung ohne Cashflow). Um dieses System anwenden zu können, verlangen die Zollbehörden lediglich eine begrenzte Vorauszahlung der Einfuhrumsatzsteuer. In einigen Fällen können die Mehrwertsteuer und die Einfuhrabgaben ebenfalls erstattet oder reduziert werden.
Dieses System gilt zum Beispiel für Waren, die vor ihrer Freigabe an einen Importeur durch einen unvermeidbaren Unfall vernichtet wurden, oder für Waren, die abgelehnt wurden, weil sie nicht dem Kaufvertrag entsprechen.

Unter welchen Voraussetzungen kann die Zahlung der Zölle aufgeschoben werden?

Im Rahmen des Zollverfahrens löst die Einfuhr die Zahlung der Zölle auf die eingeführten Waren aus. Es gibt jedoch Situationen, in denen die Zahlung dieser Zölle solange aufgeschoben wird, bis der Importeur die Waren in einem EU-Land zum Verbrauch auf den Markt bringt.

Welche anderen Arten von Einfuhrabgaben werden auf in Belgien eingeführte Waren erhoben?

Bei der Einfuhr der Waren in die EU werden noch weitere Einfuhrabgaben erhoben.
Diese Steuern können Verbrauchssteuern, Energiesteuern usw. enthalten. Es ist möglich, Lagereinrichtungen zu nutzen, um die Zahlung dieser Einfuhrabgaben zu vermeiden oder aufzuschieben.

Transit und vorübergehende Zulassung

Wie werden Waren unter zollamtlicher Überwachung transportiert?

Das Transitsystem ermöglicht es, Waren quer durch die Länder der EU und der Europäischen Freihandelszone (Island, Norwegen, Liechtenstein und Schweiz) unter Aussetzung aller Einfuhrabgaben zu transportieren. Für diesen Transport wird eine gemeinschaftliche Transitanmeldung benötigt. Die Waren müssen zusammen mit einem MRN-Dokument bei der Zollstelle am Versandort vorgezeigt und anschließend zur Zollstelle am Bestimmungsort transportiert werden. Eine Sicherheitsleistung (in Höhe der entsprechenden Einfuhrabgaben) muss hinterlegt werden, die den gesamten Streckenverlauf der Waren abdeckt. Die Sicherheitsleistung wird erstattet, sobald der Transport abgeschlossen ist. Je nach Zollstatus der Waren wird zwischen Nichtgemeinschaftswaren - T1 (externes Transitverfahren) - und Gemeinschaftswaren - T2 (internes Transitverfahren) - unterschieden.

Wie können Waren für Handelsmessen einfuhrabgabenfrei eingeführt werden?

Unter der Voraussetzung, dass sie anschließend wieder ausgeführt werden, ohne in irgendeiner Weise eine Veränderung erfahren zu haben, können Waren in voller Höhe oder teilweise von den Einfuhrabgaben befreit werden.
Ein im Absenderland (USA) ausgestelltes "ATA-Carnet" kann EU-Zollunterlagen für die vorübergehende Verwendung ersetzen.

Zolllagerverfahren

Was ist ein Zolllager?

Ein Zolllager ist eine Einrichtung, in der eingeführte Waren gelagert werden können, ohne dass Einfuhrabgaben, Mehrwertsteuer oder andere Einfuhrsteuern erhoben und nichttarifliche Handelspolitikmaßnahmen angewandt werden. Private Zolllager werden von Unternehmen betrieben und sind über das ganze Land verteilt. Öffentliche Zolllager werden von der Zollverwaltung oder öffentlichen Körperschaften betrieben und stehen Unternehmen in den großen Städten zur Verfügung.

Welche Arten von privaten Zolllagern gibt es und unter welchen Umständen werden diese zur Lagerung von Waren genutzt?

Zolllager erleichtern die Lagerung von Waren, während die Erhebung von Einfuhrabgaben ausgesetzt ist. Dies bedeutet, dass keine Einfuhrabgaben fällig werden, so lange die Waren nicht zum freien Verbrauch in der EU freigegeben sind. Werden die Waren unmittelbar nach Bestimmungsorten außerhalb der EU ausgeführt, werden keine Abgaben fällig. Es gibt drei Arten von privaten Zolllagern: C (Standard), D (hier ist die Zollbewertung bei Einfuhr der Waren möglich) und E (nicht-körperliche Lager, in denen abgefertigte Waren in jeder Lagereinrichtung des Lagerhalters gelagert werden können und nicht nur im angewiesenen zollrechtlichen Lager). Die Zollbehörden beschränken ihre Aufsicht in diesem Fall auf die Aufzeichnungen des Lagerhalters bezüglich der Lagerbewegungen.

Welche Arten von öffentlichen Zolllagern gibt es und unter welchen Umständen werden diese zur Lagerung von Waren genutzt?

Es gibt drei Arten von öffentlichen Zolllagern: Typ A, Typ B und Typ F.
In Zolllagern vom Typ A beruht die zollamtliche Aufsicht durch die Zollbehörden auf den Lageraufzeichnungen des Lagerhalters.
In Zolllagern vom Typ B beruht die zollamtliche Aufsicht auf den Einfuhr- und Abfertigungsdokumenten.
Zolllager vom Typ F werden unmittelbar von den Zollbehörden selbst verwaltet.

Welche anderen Arten von Lager gibt es und unter welchen Umständen werden diese zur Lagerung von Waren genutzt?

Nichtgemeinschaftswaren können zu dem Zeitpunkt, in dem die Waren zum Verbrauch freigegeben werden, ebenfalls in einem Mehrwertsteuerlager oder Steuerlager gelagert werden. Dadurch ist es möglich, die Waren ohne Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchssteuern zu lagern.

Aktive Veredelung

Was versteht man unter dem Verfahren der aktiven Veredelung?

Das Verfahren der aktiven Veredelung ist ein Zollverfahren, das die Einfuhr von Waren für Veredelungsarbeiten im Zollgebiet der EU mit dem Ziel gestattet, die veredelten Waren außerhalb der EU zu exportieren. Bei Veredelungsarbeiten kann es sich um eine industrielle Aufwertung oder Wert steigernden Veränderung einer eingeführten Ware handeln. Die aktive Veredelung kann jedoch auch aus kleineren Arbeiten wie Feinabstimmung, Reparaturen oder sonstigen Verbesserungen bestehen, deren wirtschaftliche Auswirkungen nicht ins Gewicht fallen.

Welche Arten von Waren werden dem Verfahren der aktiven Veredelung unterworfen?

Bei den Waren, die diesem Verfahren unterworfen werden, handelt es sich um folgende Waren:

  • Alle Nicht-EU-Waren (Einschränkungen gelten lediglich für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse), die für den Export aus dem Zollgebiet der EU in Form von Veredelungserzeugnissen bestimmt sind, ohne dass Einfuhrabgaben erhoben und nichttarifliche Einfuhrmaßnahmen durchgeführt werden. Dieses Verfahren wird als das "Nichterhebungsverfahren" bezeichnet
  • Waren, die bereits zum Verbrauch freigegeben sind und für die die bei der Einfuhr bezahlten Einfuhrabgaben zum Zeitpunkt der Ausfuhr der Waren aus der EU in Form von Veredelungserzeugnissen zurückerstattet werden. Dieses System wird als das "Verfahren der Zollrückvergütung" bezeichnet. Dieses Zollverfahren wird ebenfalls angewandt, wenn der Lieferant Eigentümer der eingeführten Waren bleibt

Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung

Unter welchen Umständen werden Waren der Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung unterworfen?

Die Umwandlung unter zollamtlicher Überwachung ist ein Verfahren, bei dem Nichtgemeinschaftswaren in das Zollgebiet der EU eingeführt werden können, ohne dass für diese Waren Einfuhrabgaben erhoben oder nichttarifliche Einfuhrmaßnahmen angewandt werden. An den Waren können Arbeiten durchgeführt werden, um deren Art oder Zustand zu verändern, wobei das neue Produkt zu dem Zolltarif für den Verbrauch freigegeben wird, der auf das neue Produkt anzuwenden ist - ein niedrigerer Satz als der, der für die eingeführten Waren gilt.

Innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhr von eingeführten Waren

Weshalb ist die Einfuhr von Waren so interessant, wenn die Waren in andere Mitgliedstaaten geliefert werden (innergemeinschaftlicher Handel)?

Auf Waren, die nach Belgien mit einem anderen EU-Mitgliedstaat als Bestimmungsort eingeführt werden, werden keine staatlichen Einfuhrabgaben erhoben (Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchssteuern usw.).

Welche Vorteile hat die Ausfuhr von Waren aus Belgien?

Es gibt mehrere Vorteile bei der Ausfuhr von Waren aus Belgien in Länder außerhalb der EU. Exporteure können für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse aus EU-Herkunftsländern eine Befreiung von den Verbrauchssteuern, der Mehrwertsteuer sowie Erstattungen beantragen.

Welche Ausfuhrvorschriften gibt es in Belgien?

Das Exportverfahren regelt die Ausfuhr von EU-Waren aus dem Zollgebiet der EU. EU-Bestimmungen zufolge muss eine Ausfuhranmeldung bei den für die Kontrolle zuständigen Zollbehörden des Ortes vorgelegt werden, an dem der Exporteur niedergelassen ist oder wo die Waren verpackt und auf das Fahrzeug verladen werden, das die Waren außerhalb der EU verbringen wird. Der Exporteur ist die Person, in deren Namen die Anmeldung erfolgt und die Eigentümerin der Waren ist oder ein ähnliches Recht an den Waren besitzt.
Die Formalitäten werden in der Regel mittels einer Zollanmeldung erledigt, welcher mehrere Anhänge beigefügt sind, wie z. B. eine Kopie der Rechnung, eventuell eine Ausfuhrlizenz oder eine Ausfuhrbescheinigung.

Werden auf Waren, die vorübergehend ausgeführt wurden, bei ihrer Rückkehr Einfuhrabgaben erhoben?

Waren können vorübergehend ausgeführt werden - z. B. um ausgestellt oder im Ausland getestet zu werden. Unter der Voraussetzung, dass die Ausfuhranmeldung korrekt eingereicht wurde, kann bei der Wiedereinfuhr eine Befreiung von Einfuhrabgaben gewährt werden. Ein "ATA-Carnet" kann die Anmeldung zur vorübergehenden Ausfuhr ersetzen.

Wie wird mit landwirtschaftlichen Ausfuhren verfahren?

Dem Exporteur europäischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in Europa verarbeiteter landwirtschaftlicher Erzeugnisse (auch dann, wenn die verarbeiteten Waren keine EU-Waren enthalten) werden Ausfuhrerstattungen gewährt.

Welche Verfahren des passiven Veredelungsverkehrs gibt es für Ausfuhrwaren?

Das Verfahren der passiven Veredelung ermöglicht eine vollständige oder teilweise Befreiung von Einfuhrabgaben bei der Einfuhr von Waren unter folgenden Umständen: Gemeinschaftswaren werden vorübergehend aus der EU ausgeführt, um diese Veredelungsvorgängen zu unterziehen; anschließend werden die veredelten Erzeugnisse innerhalb der EU zum Verbrauch freigegeben.

Optionen für Vertriebstätigkeiten

Welche Optionen bestehen für Vertriebstätigkeiten in Belgien?

Für die Aufnahme von Vertriebstätigkeiten durch Dritte in Belgien gibt es mehrere Optionen. Die wichtigsten Makleroptionen sind der Agenturvertrag, der Vertriebsvertrag und der Franchisevertrag.

Was ist ein Agenturvertrag?

Ein Agenturvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Vertreter und einem Auftraggeber. Der Vertreter ist ein unabhängiger kaufmännischer Vermittler, der den Auftraggeber ständig bei der Verkaufsförderung und dem Verkauf der Produkte des Auftraggebers vertritt. Ein offener Vertreter gibt zu erkennen, dass er im Auftrag des Auftraggebers handelt. Er leitet Bestellungen lediglich an den Lieferanten der Waren weiter und ist nicht das vertragschließende Verkaufsunternehmen. Er kann nicht als Einführer der Waren handeln. Im Falle des offenen Vertreters muss der Auftraggeber/Eigentümer der Waren als Einführer der Waren handeln. Ein verdeckter Vertreter gibt seinen Auftraggeber nicht zu erkennen - er handelt zwar im eigenen Namen, aber im Auftrag des Auftraggebers/Eigentümers der Waren.
Er schließt Verträge mit den Kunden ab und kann als Einführer der Waren handeln.

Wie wird der Agenturvertrag geregelt?

Der Status des Agenturvertrags wird von den europäischen Gesetzen flexibel geregelt. Das Gesetz legt die Regeln und Aufgaben des Vertreters und des Auftraggebers fest.
Insbesondere enthält das Gesetz Vorschriften, die das Recht auf eine Provision regeln, ebenso die Frage, wie die Höhe der Provision festgelegt und wie ein Agenturvertrag gekündigt wird.

Was ist ein Vertriebsvertrag?

Ein Vertriebsvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Vertriebshändler und einem Hersteller oder Lieferanten. Ein Vertriebshändler ist ein kaufmännischer Vermittler, der im eigenen Namen und im eigenen Auftrag Produkte an Kunden verkauft, die er vom Hersteller oder einem Lieferanten erworben hat.
Der Händler kann als Einführer der Waren agieren. Händler mit beschränkten Aufgaben und Risiken haben Anspruch auf eine kleine Vertriebsspanne.

Wie regelt das belgische Recht Vertriebsverträge?

Vertriebsverträge als solche werden nicht geregelt, doch enthält das belgische Recht etliche sehr spezifische Regeln für die Kündigung solcher Verträge. Die Parteien haben jedoch das Recht, die Bedingungen für ihre Geschäftsbeziehung innerhalb der üblichen Grenzen der allgemeinen Grundsätze des Rechts und der guten Sitten nach eigenem Ermessen zu vereinbaren.
Das Gesetz gewährt dem Vertriebshändler nur dann besonderen Schutz vor der Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber, wenn der Vertriebsvertrag exklusiv oder halb-exklusiv ist oder dem Vertriebshändler derart substanzielle Verpflichtungen auferlegt werden, dass dieser bei einer Kündigung erhebliche Not leiden würde. Das Gesetz sieht vor, dass entweder eine angemessene Kündigungsfrist eingehalten oder dem Vertriebshändler eine angemessene Entschädigung gezahlt werden muss.
Um zu gewährleisten, dass Vertriebshändler auch von diesem Schutz profitieren, wurde das Gesetz um etliche Vorschriften ergänzt.

Wie lauten die belgischen Vorschriften über Franchiseverträge?

Nach belgischem Recht gibt es keine besonderen Vorschriften über Franchiseverträge. Es steht den Parteien daher frei, ihm Rahmen der allgemeinen Grundsätze des Vertragsrechts und der guten Sitten Verträge ihrer Wahl abzuschließen.


Letztes Update : 19.04.2007 |  Diesen Artikel drucken |  Diesen Artikel senden Seitenbeginn
 
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