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Februar 08, 2012
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Umweltvorschriften
   
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Investoren, die ein Unternehmen in Flandern errichten, müssen die nötigen Genehmigungen beantragen und für die Beachtung der Umweltgesetze sorgen.

Für die Umweltregelung sind in Belgien hauptsächlich die einzelnen Regionen zuständig, obschon die Föderalregierung nach wie vor für bestimmte Bereiche wie Produktstandards, Mülltransport, Schutz der Meeresumwelt und ionisierende Strahlung zuständig ist.

Es ist wichtig zu wissen, dass die flämische Regionalregierung und die belgische Föderalregierung EU-Verordnungen und -Standards zu diesem Thema berücksichtigen müssen.

Dieser Abschnitt gewährt einen allgemeinen Überblick über die Regelungen in Flandern, einschließlich Umweltgenehmigungen, Baugenehmigungen, Bodensanierung und der Entsorgung von Verpackungsmüll.

Umweltgenehmigungen

Für welche Aktivitäten ist eine Umweltgenehmigung erforderlich?

Eine Genehmigung ist für eine Reihe bestimmter Aktivitäten nötig.
Die Entscheidung hängt davon ab, wie sich die jeweilige Aktivität auf die Umwelt auswirkt.

Kategorie I
Diese Kategorie schließt wirklich gefährliche Aktivitäten ein, wie z. B. die Herstellung von Pestiziden. Für diese Aktivitäten müssen Sie eine Genehmigung bei der Provinzregierung beantragen. Nach einem Genehmigungsverfahren, das auch Stellungnahmen mehrerer spezialisierter Regierungsstellen einschließt, wird die Kommunalverwaltung am Betriebsstandort entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen die Genehmigung erteilt werden kann. Das Genehmigungsverfahren schließt eine vorhergehende Prüfung der Umweltauswirkungen der Aktivität ein.

Kategorie II
Diese Kategorie schließt Aktivitäten ein, die als "umweltschädlicher" angesehen werden. Für diese Aktivitäten muss eine Genehmigung vor Beginn der Arbeiten erteilt werden.
Das Genehmigungsverfahren ist mit dem für Aktivitäten der Kategorie I vergleichbar.

Beispiel:

  • Die Lagerung oder mechanische Bearbeitung von Schrott mit einer Tonnage zwischen 10 und 100 Tonnen bzw. von beschädigten Fahrzeugen mit einer Tonnage zwischen 10 und 100 Tonnen
  • Die Benutzung von Transformatoren mit einer individuellen Nennleistung von mehr als 1.000 kVA

Kategorie III
Diese Kategorie schließt Aktivitäten ein, deren Umwelteinfluss als "beschränkt" angesehen wird. Solche Aktivitäten müssen lediglich vorher bei der Kommunalverwaltung des Standortes, an dem die Aktivitäten ausgeführt werden sollen, angezeigt werden.

Beispiel:

  • Die Lagerung oder mechanische Bearbeitung von Schrott bis zu einer maximalen Tonnage von 10 Tonnen bzw. von beschädigten Fahrzeugen mit einer maximalen Tonnage von 10 Tonnen
  • Die Benutzung von Transformatoren mit einer individuellen Nennleistung von 100 kVA bis 1.000 kVA

Wie läuft das Genehmigungsverfahren ab?

Das Genehmigungsverfahren umfasst eine Einschätzung der potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt wie Lärm, Luft- und Wasserverschmutzung, Abfallbeseitigung sowie Vorbeugung schwerer Unfälle.
Für die verschiedenen Schritte des Genehmigungsverfahrens gelten strenge Fristen. Ein ähnliches oder vereinfachtes Verfahren ist zu beachten, wenn Sie bereits genehmigte Aktivitäten anpassen wollen.

Umweltgenehmigungen beantragen

Kategorie I

Was ist eine Umweltgenehmigung der Kategorie I?

Eine Genehmigung der Kategorie I legt:

  • die spezifischen Betriebsbedingungen
  • die Gültigkeitsdauer (bis zu 20 Jahren) und
  • den Zeitraum fest, in dem mit den Aktivitäten begonnen wird (höchstens drei Jahre)

Wie erhält man diese Genehmigung?

Die Erteilung einer Genehmigung der Kategorie I besteht aus den folgenden sieben Phasen:

  • 1. Phase - Datum X
    Der Antragsteller beantragt eine Umweltgenehmigung bei der Provinzregierung.
    Wichtig: Für bestimmte in einer Liste aufgeführte Aktivitätskategorien muss dem Antrag eine Einschätzung der Umweltauswirkungen oder ein "Sicherheitsbericht" beigefügt werden, für den mindestens zwei Monate Zeit eingeplant werden müssen.
  • 2. Phase - Datum X + max. 14 Tage
    Dem Antragsteller wird mitgeteilt, dass der Antrag angenommen wurde und vollständig ist.
    Anmerkung: Mit dieser Mitteilung beginnt das Genehmigungsverfahren.
  • 3. Phase
    Der Antrag wird veröffentlicht.
  • 4. Phase
    Die zuständigen Behörden geben ihre Stellungnahme ab.
  • 5. Phase - Tag X + max. 14 Tage + max. 4 Monate
    Die Provinzregierung entscheidet darüber, ob die Genehmigung erteilt wird.
    Ergeht innerhalb der vorgegebenen Frist kein Bescheid, so gilt dies als negativer Bescheid.
    Wichtig: Die Frist kann um zwei Monate verlängert werden.
  • 6. Phase - Datum X + max. 14 Tage + max. 4 Monate + max. 10 Tage = Datum Y
    Der Bescheid wird veröffentlicht.
  • 7. Phase - Datum Y + max. 30 Tage
    Alle betroffenen Parteien können beim flämischen Umweltministerium Einspruch erheben.

Kategorie II

Was ist eine Umweltgenehmigung der Kategorie II?

Eine Genehmigung der Kategorie II legt:

  • die spezifischen Betriebsbedingungen
  • die Gültigkeitsdauer (bis zu 20 Jahren) und
  • den Zeitraum fest, in dem mit den Aktivitäten begonnen wird (höchstens drei Jahre)

Wie erhält man diese Genehmigung?

Die Erteilung einer Genehmigung der Kategorie I besteht aus den folgenden sieben Phasen:

  1. 1. Phase - Datum X
    Der Antragsteller beantragt eine Umweltgenehmigung bei der Kommunalverwaltung.
  2. 2. Phase - Datum X + max. 14 Tage
    Dem Antragsteller wird mitgeteilt, dass der Antrag angenommen wurde und vollständig ist.
    Anmerkung: Mit dieser Mitteilung beginnt das Genehmigungsverfahren.
  3. 3. Phase
    Der Antrag wird veröffentlicht.
  4. 4. Phase
    Die zuständigen Behörden geben ihre Stellungnahme ab.
  5. 5. Phase - Tag X + max. 14 Tage + max. 3 Monate
    Die Provinzregierung entscheidet darüber, ob die Genehmigung erteilt wird.
    Ergeht innerhalb der vorgegeben Frist kein Bescheid, so gilt dies als negativer Bescheid.
    Wichtig: Die Frist kann um eineinhalb Monate verlängert werden.
  6. 6. Phase - Datum X + max. 14 Tage + max. 3 Monate + max. 10 Tage = Datum Y
    Der Bescheid wird veröffentlicht.
  7. 7. Phase - Datum Y + max. 30 Tage
    Alle betroffenen Parteien können bei der Provinzregierung Einspruch erheben.

Kategorie III

Dieses Verfahren beschränkt sich auf die Anzeige der beabsichtigten Aktivitäten bei der Kommunalverwaltung vor Beginn der Aktivitäten.

Wo können die Bedingungen nachgelesen werden?

Die Betriebsbedingungen können unter www.mina.be/reglementering.html nachgelesen werden.

Baugenehmigungen

Was ist eine Baugenehmigung und wann wird sie benötigt?

Für die meisten Bau-, Wiederaufbau-, Abbruch- und Renovierungsarbeiten an Gebäuden wird eine Baugenehmigung benötigt. Dies gilt auch für den Bau von Parkplätzen oder das Fällen von Bäumen. Geringfügige Veränderungen an bestehenden Gebäuden und kleine Bauvorhaben machen in der Regel keine Baugenehmigung erforderlich.

Wenn für die geplante Aktivität ebenfalls eine Umweltgenehmigung erforderlich ist oder diese Aktivität angezeigt werden muss, wird die Gültigkeit der Baugenehmigung so lange ausgesetzt, bis die Umweltgenehmigung erteilt oder die Aktivität angezeigt wurde. Das Gegenteil ist ebenfalls der Fall.

Die offizielle Bezeichnung einer Baugenehmigung auf Niederländisch lautet "stedenbouwkundige vergunning", sie ist aber auch als "bouwvergunning" bekannt. Sie müssen die Baugenehmigung auf dem Rathaus Ihres Investitionsstandortes beantragen. Da dies eine eher komplexe Angelegenheit ist, empfiehlt es sich, den Antrag vom Architekten ausfüllen zu lassen.

Wie läuft das Verfahren für die Erteilung einer Baugenehmigung ab?

1. Auf städtischer/kommunaler Ebene:

  • Sie erhalten sofort eine schriftliche Antwort am Schalter, wenn Sie Ihren Antrag auf dem Rathaus abgeben. Für Anträge, die mit Zustellungsbescheinigung eingereicht werden, wird Ihnen fünf Tage nach Eingang eine Bestätigung zugeschickt
  • Wenn nötig werden eine öffentliche Befragung durchgeführt und Stellungnahmen anderer Behörden eingeholt
  • Der Bürgermeister und die Schöffen werden den Antrag prüfen und innerhalb von 75 Tagen entscheiden. Gegen das Urteil kann beim Provinzialrat ("bestendige deputatie") Berufung eingelegt werden
  • Innerhalb von 75 Tagen nach Eingang des Antrags muss eine Antwort erteilt werden, höchstens aber innerhalb von 105 Tagen, wenn eine öffentliche Untersuchung erforderlich ist

2. Auf Provinzebene (Berufungsebene):

  • Sie sind berechtigt, innerhalb von 30 Tagen nach Eingang des Urteils Berufung beim Provinzialrat ("bestendige deputatie") einzulegen. Danach erhalten Sie innerhalb von 60 Tagen eine Antwort (bzw. innerhalb von 75 Tagen, wenn eine Anhörung durchgeführt werden muss)
  • Wird die Genehmigung bestätigt und setzt die flämische Regierung diese nicht innerhalb von 20 Tagen aus, kann die Genehmigung umgesetzt werden
  • Wird innerhalb von 75 Tagen keine Antwort erteilt, bleibt entweder der Beschluss der Stadtverwaltung gültig oder es besteht die Möglichkeit eines Erinnerungsschreibens seitens des Antragstellers. Wird das Erinnerungsschreiben nicht innerhalb von 35 Tagen beantwortet, wird die Genehmigung gebilligt, es sei denn, die flämische Regierung setzt die Genehmigung nicht innerhalb von 20 Tagen aus

3. Auf regionaler Ebene in Flandern (Kontrollebene):

  • Wenn Sie die Aussetzung nicht anerkennen, können Sie bei der flämischen Regionalverwaltung, Koning Albert II laan 19 bus 10, 1210 Brüssel, Berufung einlegen. Der Minister wird innerhalb von 60 Tagen antworten (bzw. innerhalb von 75 Tagen, wenn eine Anhörung nötig ist)
  • Die Aussetzung muss innerhalb von 40 Tagen nach Ankündigung der Aussetzung von der flämischen Regierung bestätigt werden
  • Antwortet die flämische Regierung nicht innerhalb von 40 Tagen, kann die Genehmigung umgesetzt werden

Unterstützung

1. Städtebaulicher Auszug 1 ("stedenbouwkundig uittreksel"):

  • Gibt Informationen über die Planung und den Genehmigungsstatus/die Entwicklung des Grundstücks
  • Kann beim Rathaus des Investitionsstandortes beantragt werden
  • In den Fällen, in denen es um den Verkauf eines Grundstücks/eines Gebäudes geht, erhält der Käufer den städtebaulichen Auszug vom Notar. In allen anderen Fällen ist ein solcher Auszug nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen

2. Städtebaulicher Auszug 2:

  • Enthält eine Stellungnahme über die Möglichkeit, eine Baugenehmigung zu erhalten
  • Kann beim Rathaus des Investitionsstandortes beantragt werden
  • Eine positive Antwort ist sechs Monate lang gültig
  • Nützlich, um unnötige Kosten für den Antrag einer Baugenehmigung zu sparen. Ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen 

Bodensanierung

Welche Regelungen gelten für verunreinigte Böden?

Die flämische Regierung hat 1995 ein Bodensanierungsdekret ratifiziert, das sowohl "historische" (also vor dem Erlass des Dekrets) als auch "neue" Bodenverunreinigungen (nach Erlass des Dekrets) regelt. Der Boden wird definiert als Boden und Grundwasser. Das Dekret stellt sicher, dass potenzielle Käufer eines Grundstücks und andere betroffene Parteien Informationen über die Bodenqualität erhalten können.

Das Dekret behandelt fünf wichtige Aspekte:

  • Eine Bestandsaufnahme des kontaminierten Grundstücks
  • Den Unterschied zwischen historischer und neuer Bodenkontaminierung
  • Den Unterschied zwischen Sanierungsverpflichtung und Sanierungshaftung
  • Das Bodensanierungsverfahren
  • Die Übertragung von Grundstücken

Wann sollte der Boden saniert werden?

Wenn der Boden bestimmte Umweltstandards, die durch die Nutzung des Grundstücks festgelegt sind, nicht erfüllt, müssen "neue" Verunreinigungen (Verunreinigungen, die nach dem 29. Oktober 1995 eingetreten sind) entsorgt werden. Der Zweck der Sanierung besteht darin, eine "Standard"-Bodenqualität zu erhalten. Diese spezifische Bodenqualität wird durch den Vergleich des verunreinigten Bodens mit nicht verunreinigtem Boden mit ähnlichen Eigenschaften ermittelt.

"Historische" Verunreinigung (die vor dem 29. Oktober 1995 eingetreten ist) muss entsorgt werden, wenn sie eine ernsthafte Bedrohung für Menschen, Pflanzen, Tiere und/oder Trinkwasserressourcen darstellt. Die flämische Abfallbehörde (OVAM) ordnet die Sanierung an.

Das Gesetz äußert sich nicht darüber, welche Sanierungsmethoden allgemein vorzuziehen sind. Es gibt viele verschiedene Techniken, von der Isolierung bis zur Entsorgung, und die Kosten sind sehr unterschiedlich. Eine Sanierung sollte unter Anwendung des so genannten BATNEEC-Grundsatzes (Best Available Technology Not Entailing Excessive Costs - beste verfügbare Technologien, die keine unzumutbaren Kosten verursachen) durchgeführt werden.

Wer ist für die Sanierung zuständig?

Der Nutzer/Betreiber und/oder der Grundstückseigentümer müssen die Sanierung durchführen und für deren Kosten aufkommen, selbst wenn diese Person das Grundstück nicht selbst verunreinigt hat. Falls der Eigentümer oder der Nutzer nachweisen kann, dass eine dritte Partei das Grundstück verunreinigt hat, besteht ein Rückgriffsrecht gegen diese dritte Partei.

Wie läuft das Bodensanierungsverfahren ab?

Dieses Verfahren besteht aus fünf verschiedenen Phasen:

  • Untersuchung des Bodens
  • Beschreibung der Bodenuntersuchung, um den Grad der Verunreinigung zu ermitteln
  • Bodensanierungspläne: Die Art und Weise, wie die Sanierung durchgeführt werden soll, wird festgelegt
  • Bodensanierungsoperationen
  • Nachbehandlung wird unter der Leitung eines Bodensanierungsexperten durchgeführt

Was muss man sich unter dem Register verunreinigter Böden ("register van verontreinigde gronden") vorstellen?

Dabei handelt es sich um eine Datenbank, die Informationen über Grundstücke enthält. Es ist auch ein Instrument zum Schutz potenzieller Käufer verunreinigter Böden.

Was geschieht, wenn der Grundstücksbesitz übertragen wird?

Bei der Übertragung des Eigentums an einer Immobilie muss der Verkäufer eine Bodenbescheinigung bei der OVAM beantragen. Wenn das Grundstück als "Risikogrundstück" eingestuft wird, gehen folgende Ereignisse der Erteilung der Bescheinigung voraus:

1. Phase Ein Experte führt eine Bodenuntersuchung im Auftrag und für Rechnung des Verkäufers aus.

2. Phase Wenn die Untersuchung ergibt, dass die Bodenverunreinigung über dem Standard liegt, wird der Verkäufer den Boden vor der Grundstücksübereignung sanieren müssen.

Die Bescheinigung ist ein Registerauszug für ein bestimmtes Grundstück.
Sie informiert:

  • über die Identität des Eigentümers
  • darüber, ob das Grundstück im Register verzeichnet ist
  • über bestehende Untersuchungen oder Bodensanierungspläne
  • über die Ursache der Bodenverunreinigung (historisch oder neu)
  • über den Grad der Verunreinigung
  • darüber, ob es eine Sanierungsverpflichtung gibt

Wer oder was ist OVAM?

OVAM (Openbare Vlaamse Afvalstoffenmaatschappij) ist die für Bodensanierungen zuständige Behörde.

Verpackungsabfall

Wie lauten die Vorgaben für Verpackungsabfälle?

1997 wurde eine Rücknahmeverpflichtung eingeführt. Danach muss ein bestimmter Prozentsatz des Verpackungsabfalls recycelt und rückgewonnen werden (Rückgewinnung: Recycling + Energierückgewinnung).

Wie lauten die Rückgewinnungsquoten?

Die folgende Tabelle zeigt die Rückgewinnungsquoten für den Zeitraum 1998-2006:

Jahr

Recycling-Quote

Nutzanwendungsquote insgesamt

1998 45% 70%
1999 50% 80%
2000 50% 80%
2001 50% 80%
2002 50% 80%
2003 50% 80%
2004 50% 80%
2005  50% 80%
2006 50% 80%

Können Rückgewinnung und Recycling delegiert werden?

Das Unternehmen kann entweder seine eigenen Verpackungen zurücknehmen und zurückgewinnen/recyceln (in den meisten Fällen mit Hilfe eines zugelassenen Abfallbeseitigungsunternehmens) oder diese Tätigkeiten an zugelassene Organisationen delegieren:

  • FOST Plus für Haushaltsverpackungsabfälle
  • VAL-I-PAC für Verpackungsabfälle, die keine Haushaltsabfälle sind

Der größte Vorteil bei der Delegierung dieser Verpflichtung besteht darin, dass die zugelassene Organisation die Recycling- und Wiederverwendungsquoten mit größerer Wahrscheinlichkeit erfüllen kann als ein einzelnes Unternehmen (vor allem wegen des Rationalisierungseffektes).

Was geschieht, wenn ein Unternehmen seine Verpflichtungen nicht erfüllt?

Wenn ein Unternehmen die gesetzliche Rückgewinnungsquote nicht erfüllt, kann es vom Gesetz bestraft werden (Gefängnis- und Geldstrafe).

Wo gibt es weitere Informationen zu diesem Thema?

Weitere Informationen über Verpackungsabfälle finden Sie auf www.ovam.be und auf www.ivcie.be. Auch die Websites der zugelassenen Organisationen sind interessant: www.fostplus.be und www.valipac.be.


Letztes Update : 19.04.2007 |  Diesen Artikel drucken |  Diesen Artikel senden Seitenbeginn
 
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