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Dezember 04, 2008
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R&D-Anreize
   
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Es gibt eine Reihe von verschiedenen Anreizen für Unternehmen, die in Flandern im Bereich R&D aktiv sind. Nachstehend finden Sie eine Übersicht der Anreize des IWT und anderer, steuerlicher Systeme. Diese können sich auf R&D-Projekte oder an solchen Projekten beteiligtes Personal beziehen.

IWT Flandern

Als flämische Regierungsbehörde unterstützt und fördert das IWT Flandern (Institut zur Förderung der Innovation durch Wissenschaft und Technologie in Flandern) industrielle Forschung und Technologietransfer in der flämischen Industrie. Alle Unternehmen mit Aktivitäten in Flandern und insbesondere KMU können sich um Unterstützung für ihre Projekte an das IWT Flandern wenden und dessen Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Unternehmen können technologisch orientierte Projekte beim IWT Flandern einreichen, um finanzielle Unterstützung dafür zu bekommen. Drei Arten von Projekten kommen hierfür in Frage:

  • Industrielle Grundlagenforschung: das ist wissenschaftlich technologische Forschung, die neues Wissen schaffen will
  • Prototyp- oder Entwicklungsaktivitäten: das ist die Umsetzung technologischen Wissens in die Konzeption neuer, veränderter oder verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
  • Gemischte Forschung: das sind Forschungsaktivitäten, die industrielle Grundlagenforschung mit Prototyp- oder Entwicklungsaktivitäten kombinieren

Jedes Projekt wird individuell in Bezug auf wissenschaftlichen und technologischen Wert sowie dessen Valorisierungspotenzial und strategische Bedeutung sowohl für das Unternehmen als auch für Flandern als Region bewertet.

Zusätzlich zur finanziellen Unterstützung bietet das IWT Flandern technologische Beratung, fördert Networking, hilft bei der Partnersuche und liefert Informationen zu internationalen Programmen im Bereich der technologischen Innovation.

IWT
Orion Center
Bischoffsheimlaan 25
B-1000 Brüssel
Hrn. Peter Verstraeten
Tel.: 32-(0)2 209 09 00
Fax: 32-(0)2 223 11 81
Internet: www.iwt.be
E-Mail: info@iwt.be

Zuschüsse in Form von Kostenerstattungen

Der Basissatz für die Unterstützung hängt von der Art des Forschungsprojekts ab:

  • Industrielle Grundlagenforschung: 50% der genehmigten Kosten
  • Entwicklung von Prototypen: 25% der genehmigten Kosten
  • Gemischte Forschung: 38% der genehmigten Kosten

Die genehmigten Kosten basieren auf den Personalkosten. Weitere Mehrkosten sind ein Prozentsatz der Personalkosten (normalerweise 50%, 60% für KMU). Die Förderung kann unter gewissen Umständen um 10% erhöht werden. Die Erhöhung ist kumulativ aber auf 75% für industrielle Grundlagenforschung und 50% für Entwicklungsprojekte beschränkt. KMU können über ein nachrangiges Darlehen eine zusätzliche Vorfinanzierung bekommen. Die gesamte Förderung ist auf 80% der Projektkosten beschränkt.

Die Zulässigkeit des Projekts wird innerhalb von 14 Tagen nach Einreichung des Dossiers entschieden. Eine Entscheidung über die finanzielle Unterstützung wird innerhalb von 75 Tagen nach einer positiven Beurteilung gefällt.

Zuschüsse für Partnerschaften zwischen Forschungsinstituten und Unternehmen

Das IWT subventioniert strategische Grundlagenforschung, um Wissensplattformen zu schaffen, die mehrere Disziplinen und Anwendungsbereiche mit einem wirtschaftlichen oder sozialen Ziel kombinieren. Diese Plattformen können Unternehmen, Universitäten und Forschungsinstitute umfassen. Ein Projekt dauert im Allgemeinen vier Jahre und kann mit höchstens 500.000 Euro pro Jahr gefördert werden. Das Projekt muss durch mindestens einen flämischen R&D-Partner eingereicht werden und das Budget eines ausländischen Partners ist auf 20% des Projektwerts beschränkt. Die Eigentumsrechte am Projekt gehen auf den universitären Partner über.

Zuschüsse für junge Menschen

Das IWT bietet Postgraduatszuschüsse für Forschungsarbeiten auf Doktoratsniveau und Postdoktorats-Praktika in technologischen Bereichen. Ziel ist die Förderung und Stärkung des Transfers von Forschungsresultaten zur Industrie.

Steuerfreibeträge für R&D-Personal

Zur Förderung von R&D-Aktivitäten hat die flämische Regierung einen einmaligen Steuerfreibetrag für Unternehmen eingeführt, die zusätzliches Personal für Forschung oder Qualitätssicherung einstellen. Eine Senkung des steuerpflichtigen Einkommens wird für wissenschaftliche Forscher, Personen, die das technologische Potenzial eines Unternehmens erhöhen, den Leiter einer Qualitätssicherungsabteilung und den Leiter einer Exportabteilung gewährt. Es gibt höhere Freibeträge für "hoch qualifizierte Forscher, die in Belgien im Unternehmen für wissenschaftliche Forschung beschäftigt sind". Das Unternehmen muss Gewinn machen, weil ein Vortrag des Abzugs nicht möglich ist. Innerhalb von drei Monaten nach dem letzten Tag des Veranlagungszeitraums muss eine Bescheinigung beantragt werden. Sie muss der Steuererklärung zusammen mit einer Liste mit allen Namen der relevanten Mitarbeiter beigelegt werden.

Wissenschaftliche Forschung und Erhöhung des technologischen Potenzials:

Federale Diensten voor Wetenschappelijke, Technische en Culturele Aangelegenheden
Dienst Productie en Analyse van Onderzoek- en Ontwikkelingsindicatoren
Wetenschapsstraat 8
B-1000 Brüssel
Tel.: +32 2 238.36.70

Leiter der Abteilung Qualitätskontrolle:

  • Für Unternehmen mit mindestens 50 Arbeitnehmern:
    Ministerie van Economische Zaken
    Bestuur Kwaliteit en Veiligheid - Afdeling Kwaliteit - Dienst Accreditatie
    North Gate III - 4de verdieping
    Koning Albert II-laan 16
    B-1000 Brüssel
    Tel.: +32 2 206.47.30
  • Für Unternehmen mit weniger als 50 Arbeitnehmern:
    Ministerie van Middenstand en Landbouw
    WTC III - 27ste verdieping
    Bestuur van het KMO-Beleid
    Simon Bolivarlaan 30
    B-1000 Brüssel
    Tel.: +32 2 208.32.11

Exportleiter:

Belgische Dienst voor de Buitenlandse handel
Dienst Promotieacties
WTC-toren I, bus 36
Koning Albert II-laan 30
B-1000 Brüssel
Tel.: +32 2 206.35.11

Investitionsabzug für umweltfreundliche Investitionen in R&D

Der Investitionsabzug ist ein grundlegendes Buchhaltungsprinzip im belgischen Buchhaltungssystem, um Investitionen zu fördern. Anlagen, die in Belgien zur Förderung der Forschung und Entwicklung neuer Produkte und innovativer Technologien verwendet werden, die der Umwelt nicht schaden, oder deren Zweck es ist, die Beeinträchtigung der Umwelt auf ein Mindestmaß zu beschränken, kommen für einen erhöhten Investitionsabzug von entweder 13,5% des Anschaffungswerts oder 20,5% der jährlich steuerlich zulässigen Abschreibung in Frage.

Um diesen Abzug in Anspruch nehmen zu können, muss eine Bescheinigung beantragt und der Steuererklärung beigelegt werden. Die Steuergesetzgebung gibt keinen Termin vor, bis zu dem eine solche Bescheinigung beantragt werden kann, sie wird aber am besten innerhalb von drei Monaten nach dem letzten Tag des Veranlagungszeitraums beantragt.

Bescheinigungen können beantragt werden bei:

Departement Leefmilieu en Infrastructuur
Administratie Milieu-, Natuur-, Land- en Waterbeheer
Afdeling Algemeen Milieu- en Natuurbeleid
Graaf de Ferraris-gebouw
Koning Albert II-laan 20, bus 8
B-1000 Brüssel
Tel.: +32 2 553.80.66
Fax: +32 2 553.80.55


Letztes Update : 20.02.2007 |  Diesen Artikel drucken |  Diesen Artikel senden Seitenbeginn
 
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