English | Deutsch | Français | Japanese | Chinese
 
Home | Links | Newsletter | Kontaktieren Sie uns
Brüsseler Zeit : 11:30
Dezember 04, 2008
Home > Ihr Standort in Flandern > Anreize > Beschäftigungsanreize
Beschäftigungsanreize
   
  Investitionsanreize | Steueranreize | R&D-Anreize | Beschäftigungsanreize | Aus- und Weiterbildungsanreize
 

In Flandern gibt es eine Reihe von Beschäftigungsanreizen. Diese umfassen den Activa Plan, in dem dem Arbeitgeber eine Ermäßigung des Arbeitgeberbeitrags zur Sozialversicherung gewährt wird. Darüber hinaus gibt es Programme für die Beschäftigung älterer und junger Arbeitnehmer und von Berufseinsteigern.

Der Activa Plan

Der Activa Plan gewährt dem Arbeitgeber eine Senkung des Arbeitgeberbeitrags zur Sozialversicherung in Höhe von 1.000 Euro oder 400 Euro pro Quartal für einen Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren für einen Vollzeitbeschäftigten. Für einen Arbeitnehmer, der weniger als 80% der Vollzeitbeschäftigung arbeitet, wird die Förderung folgendermaßen berechnet: Vollzeitzuschuss multipliziert mit dem Teilzeitanteil mal 1,25. Ein zusätzlicher Lohnzuschuss ist möglich, wenn der neue Arbeitnehmer zum Vertragszeitpunkt Arbeitslosengeld bezieht.

  • Um für die Förderung in Frage zu kommen, müssen diese Arbeitnehmer als Arbeitssuchende registriert und eine bestimmte Zeit arbeitslos gewesen sein
  • Der Arbeitnehmer muss eine Arbeitskarte haben. Wenn der Arbeitnehmer keine solche Karte hat, kann der Arbeitgeber diese innerhalb von 30 Tagen nach Einstellung des Arbeitnehmers beim lokalen Arbeitsamt beantragen
  • Anmerkung: Arbeitssuchende, die wegen der Schließung eines Unternehmens arbeitslos geworden sind, genießen eine 100%-ige Ermäßigung der Sozialbeiträge (Q1 bis Q21, wenn jünger als 45 Jahre; Q1 bis Ende der Beschäftigung, wenn älter als 45 Jahre), und einen Lohnzuschuss (700 Euro monatlich für einen Zeitraum von 60 Monaten, wenn jünger als 45 Jahre; 900 Euro monatlich bis zum Ende der Beschäftigung, wenn älter als 45 Jahre)

Senkungen des Arbeitgeberbeitrags zur Sozialversicherung im Activa Plan:

 Alter

 Wie lange als arbeitslos und Arbeit suchend registriert

 Höhe der Senkung

 Dauer der Senkung

Extra Bedingung für zusätzlichen Zuschuss

 Höhe des Zuschusses

 Dauer des Zuschusses

 -25   1 Tag   Nihil  Nihil  Abhängig von ÖSHZ (öffentl. Sozialhilfe)  500 Euro

 36 Monate

 -45  12 Monate in einer Zeit von 18 Monaten  1000 Euro  Q1 bis Q5  Keine Aktivierung  Nihil  Nihil
 -45   24 Monate in einer Zeit von 36 Monaten  1000 Euro   Q1 bis Q9  Arbeitslosengeld zum Vertragszeitpunkt  500 Euro

 16 Monate

 -45   36 Monate in einer Zeit von 54 Monaten

 1000 Euro

 400 Euro


 Q1 bis Q9

 Q10 bis Q13

 Arbeitslosengeld zum Vertragszeitpunkt  500 Euro  25 Monate
 -45   60 Monate in einer Zeit von 90 Monaten


 1000 Euro

 400 Euro


 Q1 bis Q5

 Q6 bis Q21

 Arbeitslosengeld zum Vertragszeitpunkt  500 Euro  30 Monate
 +45  6 Monate in einer Zeit von 9 Monaten

 1000 Euro

 400 Euro


 Q1 bis Q5

 Q6 bis Q21

 Keine Aktivierung  Nihil  Nihil
 +45  12 Monate in einer Zeit von 18 Monaten  1000 Euro  Q1 bis Q21   Keine Aktivierung  None  None
 +45  18 Monate in einer Zeit von 27 Monaten  1000 Euro  Q1 bis Q21  Arbeitslosengeld zum Vertragszeitpunkt  500 Euro  30 Monate

Berufseinsteiger

Der Arbeitgeber genießt eine Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge.

  • Jedes Quartal des Jahres
  • Für jeden Berufseinsteiger mit Ausbildungsniveau unter dem einer höheren Sekundarschule

Die Ermäßigung hängt davon ab, ob der Arbeitnehmer in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt ist.

  • Vollzeitbeschäftigung: 1000 Euro pro Quartal für die ersten sieben Quartale, danach 400 Euro pro Quartal bis zu dem Quartal, in dem der Arbeitnehmer 26 Jahre alt wird
  • Teilzeitbeschäftigung: 1000 Euro oder 400 Euro multipliziert mit dem Beschäftigungsanteil mal 1,25

Es gibt hier aber Bedingungen. Der Arbeitnehmer muss arbeitslos und jünger als 26 sein. Der Arbeitnehmer muss eine Berufseinsteigerkarte haben. Wenn der Arbeitnehmer keine solche Karte hat, können der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer diese innerhalb von 30 Tagen nach Einstellung des Arbeitnehmers beim lokalen Arbeitsamt beantragen. Der Arbeitnehmer kann ein Arbeiter oder Angestellter sein und der Arbeitsvertrag kann begrenzt oder unbegrenzt sein.

Junge Arbeitnehmer

Unternehmen, die Arbeitnehmer unter 18 Jahren einstellen, genießen eine Senkung des Sozialversicherungsbeitrags von 1000 Euro, bis der Arbeitnehmer 18 Jahre alt ist.

Ältere Arbeitnehmer

Finanziell ist es auch interessant, eine Person über 45 Jahren einzustellen. Im Rahmen des Activa Plans genießt ein Arbeitgeber zum Beispiel für die Einstellung einer Person über 45, die mindestens sechs Monate als Arbeit suchend registriert war, 20 Quartale lang eine Ermäßigung der Sozialversicherungsbeiträge.
Arbeitnehmer, die mindestens 50 Jahre alt sind, halbzeitbeschäftigt sind und eine Laufbahnunterbrechungsentschädigung bekommen, können Ihrem Unternehmen ihre Erfahrung zur Verfügung stellen. Sie bilden neue Arbeitnehmer aus, betreuen sie oder sind echte Mentoren. Für alle Arbeitnehmer über 57 Jahren genießen Sie eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge bis zu einem Betrag von 400 Euro pro Quartal und Arbeitnehmer, bis zur endgültigen Pensionierung des Arbeitnehmers.

Der Plus One, Plus Two Plan

Dieser Plan will Arbeitgeber über eine vorübergehende Befreiung von den Sozialversicherungsbeiträgen dazu ermutigen, zusätzliche Arbeitnehmer einzustellen (einen ersten Arbeiter, oder zwei Arbeiter in Teilzeit, einen zweiten und dritten Arbeiter). Die Gesamtzahl der Beschäftigten muss höher sein als in den vier Quartalen vor der Beschäftigung.

Es gibt eine fixe Ermäßigung der Sozialversicherung, die folgendermaßen verteilt werden kann:

    Ermäßigung der Sozialversicherung  Zeitraum  Kann verteilt werden über
 1. Arbeiter

 1000 Euro

 400 Euro

 Q1 bis Q5

 Q6 bis Q13 

 20 Quartale (für die 13 Quartale)
 2. Arbeiter   400 Euro  Q1 bis Q13  20 Quartale
 3. Arbeiter   400 Euro  Q1 bis Q9  20 Quartale


Letztes Update : 20.02.2007 |  Diesen Artikel drucken |  Diesen Artikel senden Seitenbeginn
 
  Flanders Investment & Trade | Regierung von Flandern | Gaucheretstraat 90 | BE-1030 Brüssel - Belgien
Sitemap | Kontaktieren Sie uns | Haftungsausschluss